Ansprechpartner
Das Präsidium
Das Präsidium (von links nach rechts): Hartmut Hölter, Dr. Friedrich Auer, Gerd Holthuis, Gisela Egbers, Günter Hasebrock (Präsident), Sibylle Hiltmann, Katja Große Lögten, Jan-Hindrik Heetjans.
Geschäftsstelle
Fachbereich Personal, Finanzen, Controlling
Personal
Telefon: 05921 8836-9159
E-Mail: personal@drk-grafschaft-bentheim.de
Finanzen
Telefon: 05921 8836-9128
Fachbereich Zentrale Dienste
Ingo Casser, Fachbereichsleitung
Denekamper Straße 74
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 8836-9113
E-Mail: casser@drk-grafschaft-bentheim.de
Vorstand & Geschäftsführung
Florian Letzel
Kontakt über Vorstandsassistenz
Vorstandsassistenz
Bettina Holke
Denekamper Straße 76
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 8836-5082
Telefax: 05921 8836-9129
E-Mail: holke@drk-grafschaft-bentheim.de
Pressestelle
Tina van Loon
Denekamper Straße 76
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 8836-9131
Mobil: 0162 5222831
E-Mail: vanloon@drk-grafschaft-bentheim.de
Betriebsratsvorsitzende
Natasha Haase
Denekamper Straße 76
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 8836-9162
Mobil: 0152 22860040
E-Mail: haase@drk-grafschaft-bentheim.de
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hannelore Schrovenwever (ambulante Pflege)
DRK Pflegedienst Emlichheim und Umgebung
Am Markt 2
49824 Emlichheim
E-Mail: schrovenwever@drk-grafschaft-bentheim.de
Schwerbehindertenvertretung
Martin Olthaus (Verwaltung)
DRK Pflegeteam, ambulante Abrechnung
Denekamper Straße 76
48529 Nordhorn
E-Mail: m.olthaus@drk-grafschaft-bentheim.de
Grundsätze & Leitlinien
Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende, angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
Menschlichkeit
Unparteilichkeit
Neutralität
Unabhängigkeit
Freiwilligkeit
Einheit
Universalität
Leitsatz und Leitlinien des Deutschen Roten Kreuzes
Der Leitsatz
Der hilfebedürftige Mensch
Die unparteiliche Hilfeleistung
Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung. Wir setzen die verfügbaren Mittel allein nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein. Unsere freiwillige Hilfeleistung soll die Selbsthilfekräfte der Hilfebedürftigen wiederherstellen.
Neutral im Zeichen der Menschlichkeit
Wir sehen uns ausschließlich als Helfer und Anwälte der Hilfebedürftigen und enthalten uns zu jeder Zeit der Teilnahme an politischen, rassischen oder religiösen Auseinandersetzungen. Wir sind jedoch nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen ihre Ursachen.
Die Menschen im Roten Kreuz
Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaßen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Verhältnis untereinander von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist.
Unsere Leistungen
Wir bieten alle Leistungen an, die zur Erfüllung unseres Auftrages erforderlich sind. Sie sollen im Umfang und Qualität höchsten Anforderungen genügen. Wir können Aufgaben nur dann übernehmen, wenn fachliches Können und finanzielle Mittel ausreichend vorhanden sind.
Unsere Stärken
Wir sind die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten unter einer weltweit wirksamen gemeinsamen Idee mit einheitlichem Erscheinungsbild und in gleicher Struktur auf. Die föderalistische Struktur unseres Verbandes ermöglicht Beweglichkeit und schnelles koordiniertes Handeln. Doch nur die Bündelung unserer Erfahrungen und die gemeinsame Nutzung unserer personellen und materiellen Mittel sichern unsere Leistungsstärke.
Das Verhältnis zu anderen
Zur Erfüllung unserer Aufgaben kooperieren wir mit allen Institutionen und Organisationen aus Staat und Gesellschaft, die uns in Erfüllung der selbstgesteckten Ziele und Aufgaben behilflich oder nützlich sein können und/oder vergleichbare Zielsetzungen haben. Wir bewahren dabei unsere Unabhängigkeit. Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen, indem wir die Qualität unserer Hilfeleistung, aber auch ihre Wirtschaftlichkeit verbessern.
Führungsgrundsätze
1. Führung gemäß unseres Leitbilds
Als Führungskräfte identifizieren wir uns vorbehaltlos mit den Rotkreuzgrundsätzen. Der Dienst am Menschen steht für uns im Mittelpunkt und ist Ziel unseres Handelns.
2. Führung
Führung bedeutet, in Erfüllung der Hilfsaufgabe des Roten Kreuzes verantwortungsbewußt zu planen, zu entscheiden und Aufträge zu erteilen, dabei stets in gebotener Weise zu informieren, wo angebracht, zu delegieren und unsere Aufgabenerfüllung zu kontrollieren. Wir pflegen einen kooperativen Führungsstil, der verlangt, auf die unserer Leitung anvertrauten Menschen eingehen und mit ihnen umgehen zu können.
3. Wer führt, ist Vorbild
Als Führungskräfte zeigen wir ein hohes Maß an Einsatzfreude, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative und können diese deshalb von allen anderen Menschen verlangen, die zusammen mit uns an der Aufgabenerfüllung des DRK mitwirken. Offener, höflicher, aber auch einfühlsamer Umgang mit unseren Helfern und Mitarbeitern schafft Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Führung.
4. Delegation
Als Führungskräfte delegieren wir, soweit angemessen, Aufgaben und die damit verbundene Teilverantwortung an unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, wobei wir unsere Aufträge präzise und verständlich zu formulieren und die zu erreichenden Ziele zu definieren haben.
5. Information der Mitarbeiter
Als Führungskräfte sind wir uns bewußt, daß die unserer Führung anvertrauten Menschen sich nur dann mit unserer humanitären Aufgabe identifizieren und in Erfüllung ihrer Aufträge selbständig handeln werden, wenn wir stets umfassend und sachbezogen informieren.
6. Konfliktregelung
Wir achten die unter unserer Führung arbeitenden ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Im Falle von Auseinandersetzungen arbeiten wir die unterschiedlichen Standpunkte heraus, bewerten sie mit sachgerechter Kritik und führen sie einer sachlichen Verständigung zu. Gebotene Kritik sollte offen, aber auch förderlich und aufbauend sein; sie darf nicht Lob und Dank ersetzen, die Vorrang haben sollten.
7. Förderung der Mitarbeiter
Zu unserer Aufgabe als Führungskräfte gehört auch die gezielte Auswahl sowie die systematische Qualifizierung unserer Helfer und Mitarbeiter im Rahmen unserer Personalentwicklung. So wie wir uns selbst zu eigener Fortbildung verpflichten, ermuntern wir sie zur Weiterentwicklung ihres Wissens und Könnens. Wir erkennen ihre Leistungen an und zeigen ihnen Perspektiven auf. Wir fördern Teamarbeit, Flexibilität und Kreativität sowie die Fähigkeit, über die Grenzen der Aufgabenbereiche hinaus zu denken und zu handeln.